AGB

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

GRUNDSAETZE
go visual GmbH ist eine seit 25.3.2009 im Handelsregister des Kantons Zürich einge-tragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei kundenbezogenen Tätigkeiten richtet sich go visual GmbH nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. go visual GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. Als Auftragnehmer wahrt go visual GmbH die Interessen der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche auftragsbezogenen Informationen und von Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt.

LEISTUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung rechnet go visual GmbH die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach Aufwand ab. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Offerten sind falls nicht anders vereinbart 30 Tage gültig. Sollten sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung infolge Veränderungen der Aufgabenstellung Mehrkosten ergeben, so sind diese im Voraus mit dem Auftraggeber abzusprechen und durch diesen zu genehmigen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung von go visual GmbH, erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen von go visual GmbH einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

HONORAR
Das Honorar richtet sich nach den Kostensätzen, welche zur Zeit des Angebots gültig sind. Im Falle von errechneten Gesamtpreisen verpflichtet sich go visual GmbH nicht, die zugrundeliegenden Ansätze und Aufwandabschätzungen detailliert auszuweisen. Alle Ansätze und errechneten Preise in Offerten verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.

ZAHLUNGSKONDITIONEN
go visual GmbH ist bei Einzelaufträgen grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch go visual GmbH erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. go visual GmbH behält sich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen. Bei Honoraren über CHF 3'000 ist go visual GmbH grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich go visual GmbH das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis

zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. go visual GmbH behält sich vor, bei Aufträgen wo das Risiko eines Zahlungsverzugs besteht, die erstellten Werke mit Wasserzeichen auszuliefern und diese erst nach vollständigem Begleichen des geschuldeten Rechnungsbetrages durch unmarkierte Versionen zu ersetzen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum geltend gemacht werden.

REKLAMATIONEN
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an go visual GmbH zu richten. In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des "Gut zur Publikation" die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch go visual GmbH empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt go visual GmbH keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse.

LIEFERFRISTEN UND TERMINE
Fest zugesicherte Publikationstermine müssen vertraglich festgelegt sein, bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen vereinbarungsgemäss bei go visual GmbH eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für die Freigaben einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann go visual GmbH nicht haftbar gemacht werden. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche go visual GmbH kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt) und die von go visual GmbH nicht vertraglich und in schriftlicher Form zugesichert wurden, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder go visual GmbH wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

URHEBERRECHTE
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von go visual GmbH geschaffenen Design- und 3D-Geometriedaten, bei go visual GmbH verbleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von go visual GmbH dürfen keinerlei Änderungen an den grafischen Erzeugnissen von go visual GmbH vorgenommen werden.

Sämtliche Gestaltungsvorschläge (Entwürfe, Skizzen) und ausdrücklich alle nichtgewählten Varianten bleiben im Besitz von go visual GmbH und werden dem Auftraggeber nicht ausgehändigt.

Alle designrelevanten Gestaltungen von nichtgewählten Varianten, insbesondere die auftrags-bezogen gestalteten Formen, Farben, Schriften und deren Kombinationen dürfen ohne Genehmigung von go visual GmbH in keiner Form weiterverwendet werden. Eine Verwendung solcher Erzeugnisse darf erst nach der Zustimmung von go visual GmbH und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.

NUTZUNG
Mit der Honorarzahlung wird das zeitliche und das örtliche uneingeschränkte Nutzungsrecht der endgültigen Erzeugnisse abgegolten. Unter Nutzungsrecht versteht go visual GmbH den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von go visual GmbH möglich. Soweit nicht schriftlich vereinbart, hat der Kunde kein Anspruch auf die zur Erstellung des endgültigen Erzeugnisses entstandenen Projektdateien insbesondere 3D-Geometriedaten. Die Tätigkeit für einen Kunden kann go visual GmbH in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist go visual GmbH berechtigt, die von go visual GmbH entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. go visual GmbH ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Rechtsabklärung
Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren. Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht go visual GmbH davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt go visual GmbH jegliche Verantwortung ab.

Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand
Gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte am Geschäftssitz von go visual GmbH zuständig. go visual GmbH ist indessen auch berechtigt, den Kunden an einem anderen zuständigen Gericht oder an jeder anderen zuständigen Amtsstelle zu belangen.

Wallisellen, 2. April 2009

go visual GmbH alte Winterthurerstrasse 96 8304 Wallisellen

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